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   SG Halle, 26.02.2016 - S 16 KR 103/11   

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https://dejure.org/2016,6872
SG Halle, 26.02.2016 - S 16 KR 103/11 (https://dejure.org/2016,6872)
SG Halle, Entscheidung vom 26.02.2016 - S 16 KR 103/11 (https://dejure.org/2016,6872)
SG Halle, Entscheidung vom 26. Februar 2016 - S 16 KR 103/11 (https://dejure.org/2016,6872)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abrechnung einer Krankenhausbehandlung im Hinblick auf die durchgeführte Beatmung auf einer Intermediate-Care-Station

  • medcontroller.de
  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 25.11.2010 - B 3 KR 4/10 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System -

    Auszug aus SG Halle, 26.02.2016 - S 16 KR 103/11
    Die im vorliegenden Gleichordnungsverhältnis zulässige allgemeine Leistungsklage (§ 54 Abs. 5 Sozialgerichtsgesetz, vgl. dazu stellvertretend BSG, Urteil vom 25.11.2010 - B 3 KR 4/10 R, zitiert nach juris) ist zulässig.

    Sofern, wie im vorliegenden Fall, die Versorgung in einem zugelassenen Krankenhaus durchgeführt wird und sie - was zwischen den Beteiligten schon im vorgerichtlichen Verfahren unstreitig gestellt worden ist - gemäß § 39 Abs. 1 Satz 2 SGB V erforderlich ist, entsteht die Zahlungsverpflichtung dem Grunde nach unmittelbar nach der Inanspruchnahme der Leistung durch den versicherten Patienten (vgl. BSG, Urteil vom 25.11.2010 - B 3 KR 4/10 R, st. Rspr., m. w. N.).

  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 24/08 R

    Krankenhaus - Vergütung im Fallpauschalensystem nur für erforderliche stationäre

    Auszug aus SG Halle, 26.02.2016 - S 16 KR 103/11
    Die Beklagte hat keinen öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Erstattung einer von ihr behaupteten überzahlten Vergütung betreffend die hier streitige Krankenhausbehandlung des Versicherten, so dass die diesbezügliche Aufrechnung mit einer anderen unstreitigen Vergütungsforderung analog §§ 387 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (vgl. zur Aufrechnungsbefugnis BSG 30.6.2009 - B 1 KR 24/08 R, juris Rn. 11) unrechtmäßig war.
  • SG Potsdam, 14.03.2013 - S 3 KR 407/10

    Klage eines Krankenhausträgers auf Zahlung der Behandlungskosten eines

    Auszug aus SG Halle, 26.02.2016 - S 16 KR 103/11
    Vor diesem Hintergrund kommt bspw. das SG Potsdam mit Urteil v. 14.03.2013, S 3 KR 407/10 in einem ähnlich gelagerten Fall zu dem Schluss, dass eine intensivmedizinische Versorgung auch nur auf einer Intensivstation erfolgen kann.
  • LSG Hessen, 21.12.2012 - L 8 KR 244/11
    Auszug aus SG Halle, 26.02.2016 - S 16 KR 103/11
    Die Auffassung der Kammer dahingehend, dass auch auf einer IMC eine intensivmedizinische Versorgung stattfinden kann, wird auch durch die Entscheidungen des Hessischen LSG v. 21.12.2012 - L 8 KR 244/11 und des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs v. 19.12.2012 - 5 A 2201/10 gestützt, auch wenn es inhaltlich um etwas andere Fallkonstellationen ging.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2019 - L 16 KR 562/17

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen

    Nach den DKR reiche eine intensivmedizinische Versorgung aus, eine ständige intensivmedizinische Behandlung wie auf einer Intensivstation müsse nicht erfolgen (SG Halle, Urteil vom 26.02.2016 - S 16 KR 103/11).

    Dies verneint etwa das SG Potsdam mit durchaus nachvollziehbaren Erwägungen, wenn es unter Verweis auf die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e. V., die ausführt, dass alle Patienten, die einer unmittelbaren therapeutischen Maßnahme bedürfen auf eine Intensivtherapiestation gehörten und ein Patient, der nur einer kontinuierlichen Überwachung bedürfe, ausreichend sicher auf einer IMC-Station versorgt sei, schlussfolgert, übertrage man dies auf den Wortlaut der Kodierrichtlinien, die von einer intensivmedizinischen Versorgung des Patienten ausgingen, könne daraus nur gefolgert werden, dass eine intensivmedizinische Versorgung auch nur auf der Intensivstation erfolgen könne (SG Potsdam, Urteil vom 14.03.2013 - S 3 KR 407/10, juris, Rn. 58 - 61; a.A. etwa SG Halle (Saale), Urteil vom 26.02.2016 - S 16 KR 103/11, juris, Rn. 28 - 47; vgl. auch SG Braunschweig, Urteil vom 24.01.2018 - S 40 KR 591/13, Rn. 29, juris, davon ausgehend bei der IMC habe es sich um eine Intensivstation gehandelt; SG Lübeck, Urteil vom 04.05.2017 - S 3 KR 111/14, juris, wonach unabhängig von der Station entscheidend immer die tatsächlichen Verhältnisse sein sollen).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2020 - L 5 KR 87/18

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Eine intensivmedizinische Versorgung liege nach der Rechtsprechung etwa des Sozialgerichts Halle (Urteil vom 26.02.2016, S 16 KR 103/11, juris, Rn. 45) bereits dann vor, wenn die notwendige Apparatur bereitstehe und die ärztliche Intensivversorgung gewährleistet sei.
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